strafrecht

Sie sind Beschuldigter einer Straftat oder möchten Ihre Rechte anderweitig vor Gericht verteidigen? Als Fachanwalt für Strafrecht übernehme ich die gesamte Vertretung während des Prozesses und begleite Sie sowohl in kleinen als auch in großen Verfahren. Dank meiner Spezialisierung können Sie sich sicher sein, in jedem Sachverhalt die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen zu erhalten. Nach vielen Jahren praktischer Erfahrung und hunderten Fällen begleite ich gerne auch Sie im Strafrecht.

Worauf kommt es im Strafrecht an?

Bei strafrechtlichen Anträgen geht es in vielen Fällen um Haftstrafen, weshalb eine gute Vertretung vor Gericht entscheidend ist. Delikte wie Körperverletzung, Raub, Mord und andere Straftaten stehen hierbei an der Tagesordnung und erfordern ein hohes Maß an rechtlichem Sachverstand. In meiner Funktion als Fachanwalt für Strafrecht berate ich Sie in jedem Prozessschritt und helfe Ihnen dabei, das richtige Vorgehen zu wählen. So arbeiten wir daran, dem Gericht plausible Argumente zu bieten.

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, mir Ihren Fall vor der Beauftragung unverbindlich und im Detail vorzustellen. Anschließend erhalten Sie ein Angebot für die rechtliche Vertretung, bei dem ich Sie exakt über den Umfang meiner Leistungen informiere. So können Sie sich auf eine wirksame und ganzheitliche Vertretung im Strafrecht verlassen, bei der Ihrerseits keine Frage mehr offen ist.

In diesen Fällen benötigen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht

Anders als bei vielen zivilrechtlichen Verfahren drohen im Strafrecht bei Missachtung der gesetzten Fristen sofortige Maßnahmen von Polizei und Justiz. Aus diesem Grund sollten Sie vor allem in der Rolle des Beschuldigten nicht zu lange warten, sondern sich von Beginn an rechtlichen Beistand suchen. Auch bei kurzen Fristen können Sie sich von mir als Fachanwalt optimal vertreten lassen.

Die Größe des Delikts ist an dieser Stelle vollkommen unerheblich. Als Fachanwalt für Strafrecht blicke ich unvoreingenommen und sachlich auf die vorliegenden Anhaltspunkte und Sachverhalte, ohne in irgendeiner Form wertend aufzutreten. Mein Ziel ist die wirksame Vertretung der Interessen meiner Mandanten, weshalb ich Sie in jedem Fall bei gegebener Dringlichkeit begleite. In mehreren Gesprächen lässt sich hierzu am besten besprechen, welches Vorgehen in Ihrem Fall geeignet ist.

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, biete ich selbstverständlich ebenfalls rechtlichen Beistand. Spätestens bei einer Auseinandersetzung vor Gericht ist dies entscheidend, um Ihre Anhaltspunkte und Fakten geordnet vortragen zu können. Im Falle eines gerichtlichen Erfolgs müssen Sie die Gerichts- und Beauftragungskosten nicht selbst tragen, sondern immer der Prozessverlierer.

Langjährige praktische Erfahrung im Strafrecht

Einer der entscheidenden Vorteile für die Beauftragung im Strafrecht ist meine langjährige Erfahrung aus diversen Fällen und Sachverhalten. Vor allem bei strafrechtlichen Angelegenheiten ist es wichtig, sich ausreichend Zeit für die zentralen Absprachen zu lassen und das Vorgehen für den Prozess im Detail auszuarbeiten. So wissen Sie vorab, welche Optionen Ihnen vor Gericht zur Verfügung stehen.

Falls Sie sich im Vorhinein für meine Qualifikationen interessieren, erteile ich Ihnen gerne gesondert Auskunft. Wie bei allen Fachanwälten im Strafrecht musste ich jedoch besondere theoretische Kenntnisse nachweisen, von denen ich Sie auch in Ihrem Fall profitieren lasse. Auch praktische Erfahrungen und erfolgreich bestrittene Fälle sind ein wichtiges Kriterium für Fachanwälte im Strafrecht. Dies hat den Vorteil, dass ich Sie entsprechend Ihres Sachverhalts optimal begleiten kann.

Lassen Sie sich von mir beraten!

Wenn Sie einen Fachanwalt im Strafrecht suchen, begleite ich Sie jederzeit bei Ihren Anliegen. Als offiziell von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt beglaubigter Fachanwalt für Strafrecht bin ich stets in der Lage, die rechtliche Vertretung für Sie zu übernehmen. Sowohl in umfassenden Beratungen als auch während der Gerichtsverhandlung können Sie sich auf einen guten Rechtsbeistand verlassen.

Die 10 goldenen Regeln von Rechtsanwalt Götz:
“Wie ich mich in einem Strafverfahren verhalte.”

1) Bleiben Sie ruhig und machen Sie keine Schnellschüsse

2) Kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt. Am besten einem Anwalt der sich in diesem Bereich auskennt und ggf. sogar Fachanwalt für Strafrecht ist.
     Sofern Sie mich kontaktieren wollen, nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen mich an. Die Notfallnummer ist die 0179-75 19 114. Ich nenne es den Telefonjoker.

3) Gehen Sie nicht zu einem Vernehmungstermin als Beschuldigter, bevor Sie nicht mit einem Rechtsanwalt gesprochen haben.
    Sie können bei der Polizei nichts gut machen, aber viel verkehrt. Dies kann ggf. in einem späteren Verfahren nicht mehr repariert werden.

4) Reden Sie mit niemanden über die Sache. Insbesondere nicht mit der Polizei. Jeder mit dem Sie über die Sache reden kann ggf.
     später Zeuge sein, und was Sie sagen gegen sie verwendet werden.

5) Erwarten Sie keine Hilfe, da jeder Angst hat ggf. selbst Beschuldigter zu werden.

6) Machen Sie sich eine Liste von Entlastungszeugen und entlastenden Beweisen und sichern Sie sich diese.

7) Machen Sie sich kein Gedächtnisprotokoll über den Sachverhalt wie sie ihn wahrgenommen haben, da diese Notizen auch beschlagnahmt werden können.

8) Bei einer Hausdurchsuchung lassen Sie sich den Durchsuchungsbefehl zeigen und lesen Sie sich diesen gut durch. Ziehen Sie eigene Zeugen mit hinzu.
    Bleiben Sie ruhig und kontaktieren Sie Ihren Anwalt. Bleiben Sie höflich und leisten Sie keinen Widerstand gegenüber den Beamten. Nicht dass noch ein weiteres Verfahren hinzukommt.
    Die Beamten müssen ihnen ein Dursuchungsprotokoll nach der Durchsuchung geben. Bestehen Sie hierauf.

9) Akzeptieren sie nicht, wenn ihnen Gegenstände (Führerschein, Akten, sonstiges…) beschlagnahmt werden, sondern widersprechen sie dieser Beschlagnahme. Aber unterlassen Sie
    es sich weiter dagegen zu wehren. Im Falle eines Widerspruchs muss ein Richter über die Maßnahme entscheiden.

10) Bei ihrer Verhaftung bestehen Sie darauf, dass Sie ihren Anwalt kontaktieren dürfen und reden Sie nicht mit den Polzisten, bevor Sie nicht mit dem Rechtsanwalt gesprochen haben.
       Sollten Sie einmal verhaftet werden und werden dem sogenannten Untersuchungshaftrichter vorgeführt, kontaktieren Sie den Anwalt ihres Vertrauens und bestehen Sie auch auf seine
       Beiordnung.